Jugendordnung

Jugendordnung des EHV Sonneberg e.V.

§ 1 Name
Die Sportjugend ist die Jugendorganisation des EHV Sonneberg e.V.
Alle Vereinsmitglieder bis 27 Jahren gehören der Sportjugend des Vereins an.
Mitglieder sind auch ihre gewählten Vertreter.

§ 2 Zweck
Die Sportjugend im Verein unterstützt und fördert das gesamte Spektrum der
Jugendarbeit im und durch den Sport.
Die Sportjugend will durch die Arbeit mit jungen Menschen deren Recht auf
körperliche und geistige Betätigung mit zeitgemäßen Inhalten und Formen
garantieren.
Die Sportjugend will zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen, Befähigung zum
sozialen Verhalten fördern und durch Integrationsarbeit die Bereitschaft zur
Verständigung wecken.
Die sportliche Jugendarbeit soll in ihrer ganzen Breite ( Freizeit-, Breiten- und
Leistungssport) unterstützt werden.
Sie setzt sich dafür ein, dass jedes Kind Sport treiben kann und jedem Talent die
Möglichkeit zur Entfaltung gegeben wird.
Die Sportjugend will durch die Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen
und Institutionen die Formen sportlicher und allgemeiner Jugendarbeit
weiterentwickeln und damit einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher und
jugendpolitischer Probleme leisten.

§ 3 Grundsätze
Die Sportjugend des EHV Sonneberg e.V. bekennt sich zur freiheitlichen
demokratischen Grundordnung.
Sie wirkt jugend - und sportpolitisch und tritt für die Mitbestimmung und
Mitverantwortung ihrer Mitglieder ein. Sie ist parteipolitisch neutral.
In ihrem gesellschaftspolitischen Engagement tritt sie für Friedenssicherung,
Verständigung, Achtung der Menschenrechte und soziale Sicherheit ein.

§ 4 Gliederung
Es gibt einen Jugendwart im Verein. Dieser vertritt die Interessen der Sportjugend
gegenüber dem Vereinsvorstand.

§ 5 Ordnungen
Die Sportjugend übernimmt die Finanz - und Geschäftsordnung des EHV Sonneberg
e.V. und erkennt die Vereinssatzung an.

§ 6 Vertretung
Die Sportjugend wird durch den Jugendwart, im Falle seiner Verhinderung durch ein
anderes Vorstandsmitglied vertreten.
Der Jugendwart ist satzungsgemäß Mitglied des erweiterten Vorstandes des EHV
Sonneberg e.V. .
Die Jugendordnung des EHV Sonneberg e.V. wurde in der Gründungssitzung am
22.02.2017 einstimmig von allen Vorstandsmitgliedern beschlossen.